Corona: Informationen für Studierende

Corona Regeln für Klausuren und mündliche Prüfungen (2022-07-14)

Aktuell gelten keine besonderen Regelungen für die Teilnahme an Prüfungen. Das Tragen einer FFP2-Maske wird empfohlen. Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der zentralen Seite des Präsidiums.

Studentische Arbeiten (2021-12-24)

  1. Kolloquiumsvorträge zu Bachelor- und Masterarbeiten können grundsätzlich auch per Video-Konferenz durchgeführt werden.
  2. Die Abgabe der Arbeit als PDF per E-Mail bei der Betreuerin oder dem Betreuer ist grundsätzlich möglich und zählt als das maßgebliche Abgabedatum. Falls ihre Betreuerin oder ihr Betreuer eine Papierversion wünscht, kann diese nachgereicht werden. Die Note kann allerdings endgültig erst eingetragen werden, wenn Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer die unterschriebene Erklärung zu Hilfsmitteln, Zitaten und Selbstständigkeit erhalten hat. Greifen Sie unter Umständen in Abstimmung mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer auf den Postweg zurück.

Klausuren im SoSe 2022 (Stand 2022-01-24))

Klausuren im SoSe 2022 können nach Maßgabe der Prüferin online oder in Präsenz durchgeführt werden. Die Studierenden sind wenigstens 14 Tage vor Prüfungstermin über eine Änderung der Prüfungsform zu unterrichten.

Im Folgenden ein paar generelle Informationen des Prüfungsausschusses zu dem Thema Online-Klausuren.

Beschluss des Prüfungsausschuss (Sitzung vom 25. Januar 2021)

  1. Der Prüfungsausschuss Informatik befürwortet ausdrücklich die Durchführung von Online-Klausuren, um den Studierenden der Informatik-Studiengänge ein Fortschreiten im Studium zu ermöglichen.
  2. Die Nachteile der Studierenden durch unbestimmte Verzögerungen der Prüfungen und die damit zu erwartende erhebliche Doppelbelastung im Sommersemester werden im Sinne der Güterabwägung als schwerwiegender bewertet, als die bei Online-Prüfungen grundsätzlich nicht vollständig zu vermeidenden Gefahren von Unterschleif und Einsatz von Hilfsmitteln. Prüferinnen und Prüfer sind aufgefordert, diese Risiken durch entsprechende Gestaltung der Klausuraufgaben (z.B. mehere Varianten) zu minimieren.
  3. Die Entscheidung, ob und in welchem Format eine Online-Prüfung sinnvoll und durchführbar ist, obliegt den jeweiligen Prüferinnen und Prüfern. Diese stehen in der Verantwortung, ein für ihr spezifisches Fach geeignetes Format zu wählen und dem Prüfungsausschussvorsitzenden vorab mitzuteilen.
  4. Online-Prüfungen sollten so gestaltet sein, dass die technischen Anforderungen auf Seiten der Teilnehmer möglichst gering sind. (Viele Studierenden verfügen beispielsweise über keinen Drucker.)
  5. Studierende, die sich aus technischen oder sozialen Gründen nicht in der Lage sehen, an einer Online-Prüfung teilzunehmen und dadurch erhebliche Nachteile erfahren, können einen Antrag an den Prüfungsausschuss auf Änderung der Prüfungsform stellen. Bitte wenden Sie sich jedoch zunächst an Ihre Prüferin oder Ihren Prüfer, ob auf andere Weise (Bspw. Arbeitsplatz in der Uni) die Klausurteilnahme möglich ist.

Identitätsprüfung (Stand 2021-01-28)

Die Prüferinnen und Prüfer können von Ihnen verlangen, für eine Identitätsprüfung (Gesicht und Ausweis) kurz die Videokamera einzuschalten.

Erklärung zur Online-Klausur (Stand 2022-01-24)

Sie müssen auch bei einer Online-Klausur eine schriftliche Erklärung ("Seite 1") abgeben, damit die Klausur bewertet werden kann. Der Prüfungsauschuss empfiehlt den Prüferinnen und Prüfern, folgenden Text zur Klausur von den Studierenden unterschrieben einzufordern.

Ich habe die Hinweise zur Online-Klausur [TITEL] am [DATUM] gelesen und stimme ihnen zu. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass

  • alle Angaben zur Person und Identität (Matrikelnummer, Name) der Wahrheit entsprechen,
  • ich gesundheitlich in der Lage bin, die Prüfung abzulegen,
  • ich die Prüfung ohne fremde Hilfe und mit lediglich den in den Hinweisen als erlaubt genannten Hilfsmitteln bearbeitet habe,
  • ich während der Bearbeitungszeit mit niemandem außer den Betreuungspersonen in irgendeiner Weise kommunizert habe,
  • ich dem Einsatz von Werkzeugen zur automatisierten Plagiatsprüfung zustimme,
  • mir bewusst ist, dass ein Betrugsversuch schwere Konsequenzen bis zur Exmatrikluation mit "endgültig nichtbestanden" nach sich ziehen kann, wodurch ich an keiner deutschen Universität mehr für einen Informatik-Studiengang zugelassen werden kann.

(Ort, Datum, Unterschrift)

Als Informatiker wissen wir alle, dass bei Online-Prüfungen sehr viel leichter betrogen werden kann, als in der klassischen Klausursituation. Wir können hier nur mit Nachdruck an Sie appelieren, dieser Versuchung nicht stattzugeben. Seien Sie sich der persönlichen und rechtlichen Konsequenzen bewusst, die ein Betrug nach sich ziehen kann. Unterschätzen Sie nicht Ihre Prüfer, die ebenso Informatikerinnen sind. Im WiSe 20/21 musste der Prüfungsauschuss nach Hinweisen durch die Prüferinnen 31 Klausuren als Betrugsversuch werten.

Prüfungen allgemein (Stand 2021-01-05)

Für alle Präsenzprüfungen ist das Hygienekonzept für Klausuren und mündliche Prüfungen des Präsidiums einzuhalten. Bitte bringen Sie in jedem Fall eine eigene Maske mit.

Mündliche Prüfungen (Stand 2020-05-11)

Mündliche Prüfungen können nun grundsätzlich (unter Einhaltung der jeweils aktuelle hygienischen Vorgaben) als Präsenzprüfung oder als Videoprüfung abgehalten werden. Eine Videoprüfung setzt die Einwilligung aller Beteiligten voraus.

Mündliche Ergänzungsprüfungen nach §14 der PO dürfen ausschließlich in Präsenzform durchgeführt werden.

Mündliche Präsenzprüfungen

Zur Durchführung beachten Sie bitte das jeweils geltende Hygienekonzept des Präsidiums. Die wesentlichen Parameter sind:

Mündliche Prüfungen über Videokonferenzsysteme

Für die mündliche Prüfung über ein Videokonferenzsystem benötigen Sie eine Webcam, ein Mikrofon und eine stabile Internet-Verbindung. Für den Fall eines Ausfalls der Internetverbindung sollten Sie auch eine telefonische Erreichbarkeit mit den Prüfern sicher stellen. Es muss außerdem eine schriftliche Einwilligung (bspw. per Email) von Ihnen vorliegen.

So könnte eine Prüfung für Sie aussehen:

  1. Sie werden gebeten sich mit ihrem Studentenausweis auszuweisen.
  2. Um sicherzustellen, dass Sie keine unerlaubten Hilfsmittel benutzen, werden Sie ggf. gebeten:
    1. Durch drehen der Webcam den Raum zu zeigen. Es dürfen keine weiteren Personen im Raum sein, die Tür muss sichtbar und verschlossen sein.
    2. Weiter sollen Sie ggf. ein Foto von ihrer Sicht machen und in die Webcam halten um auszuschließen, dass sich hinter der Webcam unerlaubte Hilfsmittel verbergen.
  3. Das Kamerabild zeigt Sie und die verschlossene Tür des Raumes zu jedem Zeitpunkt der Prüfung.
  4. Die Prüfung wird durchgeführt, wie sie in Präsenz ebenfalls durchgeführt würde.
  5. Nach der Prüfung verlassen Sie den Konferenzraum. Die Prüfer/in legt die Note fest und benachrichtigt Sie per Email, dass Sie wieder in die Videokonferenz kommen dürfen. Dann wird die Note in der Videokonferenz verkündet.

Es empfiehlt sich die Software vorab zu testen und sich damit vertraut zu machen. Bspw. kann am Vortag mit der Prüfer/in eine Probeschaltung vereinbahrt werden.

Bei dem Verdacht auf Täuschung oder gehäuften oder längeren Verbindungsabrüchen wird die Prüfung durch die Prüfer/in abgebrochen und an einem neuen Termin in Präsenz wiederholt.