Neuer Vorsitzender
Seit dem 1. Oktober 2023 ist Prof. Michael Rohs Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Sie erreichen ihn unter der Adresse:

Prüfungsausschuss Informatik

Der Prüfungsausschuss ist für die Studiengänge Informatik (B.Sc./M.Sc.) sowie Technische Informatik (B.Sc./M.Sc.) zuständig. Der Prüfungsausschuss zuständig für die Organisation von Prüfungen sowie Aufgaben gemäß der Prüfungsordnungen.

Bitte wenden Sie sich für Anfragen immer zuerst an die zuständige Ansprechpartnerin im Akademischen Prüfungsamt:

Anträge sind ausschließlich über das Akademische Prüfungsamt einzureichen.

Besetzung

Sachbearbeitung

Mitglieder

Stellvertreter

Was ist Ihr Anliegen?

Der Anmeldezeitraum ist verbindlich. Eine Nachmeldung ist nicht mehr möglich. Daher wird empfohlen sich bereits zum Beginn des Anmeldezeitraumes zu den jeweiligen Prüfungsleistungen anzumelden. Prüfungen, die angemeldet sind, können problemlos abgemeldet werden.
Es ist möglich Module aus dem Masterstudium bereits im Bachelor zu absolvieren. Dabei gelten folgende Regeln:
  • Ob eine Prüfung vorgezogen werden können liegt im Ermessen der Prüferin oder des Prüfers.
  • Die Anmeldung für eine vorgezogene Prüfung ist erst möglich, wenn bereits 120 LP im Bachelor erbracht wurden.
  • Es dürfen maximal 30 LP vorgezogen werden.
  • Eine bestandene vorgezogene Prüfung wird von Amts wegen anerkannt. Eine erneute Teilname (beispielsweise zur Notenverbesserung) ist nicht möglich.
  • Bei Nichtbestehen werden die Versuche gezählt.
Für die Anmeldung einer vorgezogenen Prüfungsleistung steht ein Vordruck zur Verfügung. Die Einwilligung des Prüfers, die Prüfung als vorgezogene Leistung abzunehmen, ist vor Einreichung im Prüfungsamt einzuholen. Erst dann kann die Prüfung mitgeschrieben werden. Die Anmeldung muss im Anmeldezeitrum erfolgen.
Vordrucke:
Damit die 'üblichen Studienleistungen' als erbracht gelten, sollen zwei Drittel der regulären Studienleistung (von 30 LP pro Semester) erbracht sein. D.h. es werden nach dem Prüfungszeitraum des dritten Semesters 60 LP und nach dem Prüfungszeitraum des vierten Semesters 80 LP gebraucht. In Ausnahmefällen können besondere Studiensituationen berücksichtigt werden. Bitte bringen Sie das ausgefüllte BaFöG-Formblatt zum Akademischen Prüfungsamt.
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
  • BaFöG Formblatt 5 - Leistungsbescheinigung
Rechtsgrundlagen:
  • § 48 Abs. 1 BaFöG
Die Einstufungsempfehlung wird auf Grundlage der bereits in einem anderen Studiengang erworbenen Leistungen, die an der LUH angerechnet werden können, erstellt. Erhalten Sie bei der voraussichtlichen Anerkennung mehr als 30 LP, können Sie in ein höheres Fachsemester eingestuft werden. Dann wird eine Einstufungsempfehlung erstellt, die direkt an das Immatrikulationsamt geleitet wird.
Sind sie dann an der LUH immatrikuliert, sollten Sie die Anerkennung der Leistungen beantragen. Dafür genügt ein kurzer Antrag, die entsprechenden Unterlagen müssen nicht erneut eingereicht werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
  • Leistungsbescheinigung (Transcript of Records) der Herkunftsuniversität bzw. des bereits absolvierten Studiengangs
  • Modulbeschreibung der erbrachten Module, besonders wenn sie an einer anderen Hochschule belegt worden ist
  • Modulbeschreibung des anzurechnenden Moduls
  • Bitte schicken Sie uns vorab alle Unterlagen inklusive des Annerkennungsformulars (im Excel-Format) per E-Mail zu.
  • Bitte sehen Sie von Rückfragen in den ersten drei Wochen nach Einreichung der Unterlagen ab. Wir melden uns bei Ihnen.
Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule im In- und Ausland erbracht worden sind, können nach Maßgabe der Lissabon-Konvention anerkannt werden, wenn keine wesentlichen Unterschiede zu der im Studiengang zu erbringenden Leistung bestehen. Anträge auf Anerkennung sollen zu Beginn des Studiums gestellt werden. Leistungen, die an der LUH abgelegt wurden, werden von Amts wegen angerechnet. Leistungen, die außerhalb eines Studiums abgelegt worden sind, können zu maximal 50% der benötigten Leistungspunkte angerechnet werden.
Eine Besprechung des Anliegens mit dem Studienberater wird empfohlen.

Zur Vereinfachung der Bearbeitung stehen Ihnen die unten stehenden Excel-Tabellen zur Verfügung. Aufgetragen sind die Module im jeweiligen Studiengang. Tragen Sie in die erste freie Spalte jeweils die bereits erbrachte Lehrveranstaltung ein, die Sie für äquivalent halten. Rechts daneben bei Leistungen, die nicht an der LUH erworben wurden, die Semesterwochenstunden. Daneben tragen Sie die erworbenen Leistungspunkte ein, und die jeweiligen Noten der Leistungen durch Komma getrennt. Die Durchschnittsnote wird vom Prüfungsausschuss gebildet.

Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber, ob die angegebenen Leistungen äquivalent sind. Dabei sind die Modulbeschreibungen eine Entscheidungsgrundlage, auch zur Abschätzung der Tiefe der vermittelten Kompetenzen. Dann werden die Noten verrechnet und Leistungspunkte im Studiengang der LUH vergeben.
Folgende weitere Unterlagen werden zur Entscheidung benötigt:
  • Leistungsbescheinigung (Transcript of Records) der Herkunftsuniversität bzw. des bereits absolvierten Studiengangs
  • Modulbeschreibung der erbrachten Module, besonders wenn sie an einer anderen Hochschule belegt worden ist
  • Modulbeschreibung des anzurechnenden Moduls
Vordrucke: Rechtsgrundlagen:
  • § 10 Prüfungsordnung
  • § 7 Abs. 3 NHG
  • Lissabon-Konvention
Im Studium Generale können Lehrveranstaltungen aus dem Leibniz Language Centre (LLC), der Einrichtung ZQS/Schlüsselkompetenzen gewählt werden. Für den Erwerb der Leistungspunkte müssen die Lehrveranstaltungen mit einer Prüfung / einem Leistungsnachweis abschließen. Nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt mit den Prüfenden der Lehrveranstaltung auf und klären Sie, ob Ihnen erlaubt wird, an der Prüfung teilzunehmen. Veranstaltungen, in denen nur die Anwesenheit bescheinigt wird, können nicht angerechnet werden. Aus dem Lehrangebot der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik dürfen dabei nur Veranstaltungen gewählt werden, die im Modulkatalog explizit dem Kompetenzbereich Studium Generale zugeordnet sind. Lehrveranstaltungen, die im Modulkatalog Informatik / Technische Informatik verzeichnet sind, müssen im Prüfungsmeldezeitraum online angemeldet werden. Lehrveranstaltungen anderer Anbieter (andere Fakultäten, LLC, ZQS) müssen nicht angemeldet werden. Bitten Sie die Prüfenden/Lehrpersonen in diesem Fall, eine Bescheinigung („Schein“) über die absolvierte Leistung auszustellen. Diese Bescheinigung reichen Sie anschließend beim Prüfungsamt ein. Für Sprachkurse des Leibniz Language Centre hat der Prüfungsausschuss beschlossen: „Für Sprachkurse im Studium Generale wird 1 LP pro 1 SWS angerechnet. Deutsch für Muttersprachler und andere Sprachen, die Bildungssprache im Herkunftsland sind, werden nicht angerechnet und können nur als Zusatzleistung bewertet werden. Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können Deutschkurse ab B2/C1 belegen.“
Im Master Informatik gibt es die Möglichkeit, bis zu 15 LP über das Modul Betriebspraktikum einzubringen. Ansprechpartner hierfür ist das Praktikantenamt Informatik.
Der Rücktritt von der Anmeldung zu einer Klausur kann bis zu sieben Kalendertage vor dem Termin durch Abmeldung im QIS erfolgen. Bei einer mündlichen Prüfung kann der Rücktritt bis zu einem Kalendertag vor dem Termin durch E-Mail an die Prüferin erfolgen. Spätere Rücktritte sind nur bei nachgewiesenem triftigem Grund (z.B. Krankheit) möglich. Nähere Informationen zur Vorgehens weise finden Sie unter Rücktritt aus triftigem Grund.

Rechtsgrundlagen:
  • § 15 Prüfungsordnung
Die BWL und auch andere Nebenfächer bieten ihre Klausuren zweimal im Prüfungszeitraum an. Standardmäßig ist es für Informatiker nicht möglich zum zweiten Prüfungstermin zu gehen. Sollten Sie am ersten Versuch allerdings wegen Kranheit nicht angetreten sein, kann der Prüfungsausschuss genehmigen, dass Sie am zweiten Termin teilnehmen können. Stellen Sie dafür unverzüglich nach Bekanntwerden der Krankheit einen entsprechenden Antrag an den Prüfungsausschuss. Als Beleg wird die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit benötigt, die vom Arzt ausgefüllt wird.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Studierende mit Behinderung (§2 Abs. 1 SGB IX), die das Studium beeinträchtigt, haben Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Dabei können Prüfungsmodalitäten modifiziert werden, wie die Prüfungsform oder die Bearbeitungszeit. Er hat keinen Einfluss auf die Bewertung von Studienleistungen. Unter Formulare ist der Antrag auf Nachteilsausgleich zu finden. Ein Nachteilsausgleich wird einmal über die gesamte Dauer des Studiums gewährt. Ein erneuter Antrag ist nicht notwendig.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
  • Schwerbehindertenausweis, wenn die Behinderung des Studiums evident ist oder
  • ein fachärztliches Gutachten und/oder das Gutachten eines anerkannten Therapeuten, das einen Nachteilsausgleich begründet und unterstützt
Rechtsgrundlagen:
  • § 16 Prüfungsordnung
  • § 2 Abs. 1 SGB IX
Nach § 15 Abs. 2 der Prüfungsordnung kann die Abgabefrist einer Prüfungsleistung verlängert werden. Dafür müssen die Gründe für das Versäumnis schriftlich glaubhaft gemacht werden (bspw. Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit). Der Prüfungsausschuss kann in solchen Fällen die Bearbeitungsdauer höchstens um ein Drittel der Bearbeitungsdauer verlängern. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nur in begründeten Einzelfällen möglich.
Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt nicht.
Folgende Unterlagen werden zur Entscheidung benötigt: Rechtsgrundlagen:
  • § 15 Abs. 2 Prüfungsordnung
Der Prüfungsausschuss lässt am Ende des eines Prüfungszeitraumes auf Antrag folgende Ausnahmeregelung zu. Die Ausnahme dient zum Erreichen der Punktegrenzen für
  • den Abschluss des Studiums oder
  • die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Es ist möglich, eine einzige Prüfungsleistung in dem Zeitraum bis zum Beginn des Prüfungszeitraumes abzulegen. Der oder die Prüfende müssen einverstanden sein und legen die Form (mündlich oder schriftlich) fest. Weiterhin muss die Prüfungsleistung im aktuellen Prüfungszeitraum angemeldet, versucht und nicht bestanden worden sein, oder aufgrund eines triftigen Grundes (bspw. Krankheit) nicht angetreten worden sein. Das Aufeinandertreffen zweier Prüfungstermine auf den gleichen Termin stellt keinen triftigen Grund dar. Dem Studierenden fehlen nur noch die Leistungspunkte aus dieser einen Prüfungsleistung (oder ggf. der Abschlussarbeit) zum Erreichen der o.g. Punktegrenzen.

Diese Ausnahmeprüfung zählt als Prüfungsversuch im Sinne der PO.
Die Wechselbestimmungen sind hier zusammengefasst: Achtung: Die Wechselbestimmungen sind zum Ende des SoSe 2022 ausgelaufen!

Anträge

Anträge können formlos, aber grundsätzlich schriftlich und in verständlicher Sprache mit eigenhändiger Unterschrift an das Akademische Prüfungsamt gestellt werden. Die Einreichung eines Antrags ist auch per E-Mail-Anhang als PDF möglich, solange das PDF eine eigenhändige Unterschrift (Scan) enthält.

Ein Antrag muss wenigstens die folgenden Angaben enthalten:

Anschrift

Akademisches Prüfungsamt
Prüfungsausschuss Informatik
z. Hd. Frau Kohlmetz 
Appelstraße 11
30167 Hannover

kirstie.kohlmetz@zuv.uni-hannover.de

Formulare

Beschlüsse

Für die Sprachkurse im Studium Generale wird 1 LP pro 1 SWS angerechnet. Deutsch für Muttersprachler und andere Sprachen, die Bildungssprache im Herkunftsland sind, werden nicht angerechnet und können nur als Zusatzleistung bewertet werden. Für Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können Deutschkurse ab B2/C1 belegen.
Abedjan, Auer, Bajpaj, Becker, Blume, Brehm, Dockhorn, Dürmuth, Ewerth, Fahl, Fidler, Ganguly, Geck, Grabinski, Jambor, Krugel, Lindauer, Lohmann, Manteuffel, Meier, Nejdl, Ostermann, Peissig, Rellermeyer, Rohs, Rosenhahn, Schneider, Vidal, Vollmer, von Voigt, Wachsmuth, Wagner, Weide-Zaage, Wicht