Abschlussarbeiten

Finden und Verfassen einer Bachelorarbeit

Hierzu gibt es ein Video der Studiendekane:

Formaler Ablauf

(1) Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit beim Akademischen Prüfungsamt

  1. Ausfüllen des Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit.
  2. Das Akademische Prüfungsamt prüft die Voraussetzungen.

(2) Vergabe des Themas durch die Erstprüferin

  1. Besprechen des Themas mit der Erstprüferin, externe Abschlussarbeiten werden nur dann zugelassen, wenn es eine Prüfende an der LUH gibt, die die Abschlussarbeit prüft. Themen werden grundsätzlich nur von Prüfenden an der LUH ausgegeben, „Abschlussarbeiten“ aus Unternehmen werden nicht akzeptiert.
  2. Die Erstprüferin findet eine Zweitprüferin.
  3. Auf dem Formular wird das Thema vermerkt und mit Datum und Unterschrift bestätigt. Damit wird auch das Abgabedatum festgelegt und von der Studentin bestätigt.
  4. Das Thema kann vom Studierenden einmalig im ersten Drittel der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Eine erneute Anmeldung hat dann innerhalb von 6 Monaten zu erfolgen. Bleibt diese aus, legt die Erstprüferin ein Thema fest.
  5. Das Formular wird von der Erstprüferin zur Zweitprüferin geschickt.

(3) Bearbeitung und Abgabe der Abschlussarbeiten

  1. Die Abschlussarbeit muss nach Ausgabe des Themas in 4 Monaten (Bachelor) bzw. in 6 Monaten (Master) schriftlich und elektronisch beim Institut der Erstprüferin abgegeben werden. Eine Verlängerung ist in begründeten Ausnahmefällen maximal um ein Drittel der Bearbeitungszeit möglich (auf Antrag beim Prüfungsausschuss).
  2. Eine Erklärung, dass die Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe oder nicht angegebene Quellen verfasst wurde, ist fest in alle gedruckten Exemplare zu integrieren und handschriftlich zu unterschreiben.
  3. Die Erstprüferin unterrichtet das Akademische Prüfungsamt über die Abgabe. Das Abgabedatum wird auf der Arbeit vermerkt.
  4. Der Kolloquien-Termin wird vereinbart.

(4) Bewertung

  1. Die Arbeit wird von der Erst- und Zweitprüferin bewertet.
  2. Die Noten werden i.d.R. innerhalb von 4 Wochen ans Akademische Prüfungsamt gesandt.
  3. Auf Wunsch wird die Bewertung mit der Studierenden besprochen.