Rücktritt von einer Prüfungsleistung aus triftigem Grund
- Klausur: Der einfache Rücktritt von der Anmeldung kann bis zu sieben Kalendertage vor dem Termin durch Abmeldung im QIS erfolgen.
- Mündliche Prüfung: Der einfache Rücktritt von der Anmeldung kann bis zu einem Kalendertag vor dem Termin durch E-Mail an die Prüferin erfolgen.
- Spätere Rücktritte sind nur bei nachgewiesenem triftigem Grund (z.B. Krankheit) möglich.
- Ohne nachgewiesenen triftigen Grund wird die Prüfung als nicht bestanden bewertet.
- Ein Rücktritt ist grundsätzlich nicht möglich, wenn Sie an der Prüfung teilgenommen haben.
- Weitere grundsätzliche Informationen finden Sie auch auf den zentralen Seiten zur MPO 2022.
Rücktritt wegen Krankheit
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Im Krankheitsfall ist es zunächst erforderlich, dass Sie von Ihrer Ärtzin das folgende Formular ausfüllen lassen:
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Dieses schicken Sie bitte (Scan) von ihrer @stud.uni-hannover.de Adresse per E-Mail an informatik@pa.uni-hannover.de. Ihre E-Mail sollte dabei folgenden Aufbau haben (Kopieren und die Teile in spitzen Klammern entsprechend ausfüllen):
Matrikelnummer: <Ihre Matrikelnummer> Name: <Ihr vollständiger Name> Modulname: <Name des Prüfungsmoduls> Prüfungsdatum: <Datum der Prüfung> Prüfungsnummer: <Prüfungsnummer> Prüfer: <Name des Prüfers/der Prüferin>
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Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung, dass Ihre Mail eingegangen ist.
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Wir prüfen das Attest und melden uns bei Ihnen falls etwas fehlen sollte oder nicht passt (in der Regel innerhalb von 14 Tagen, in seltenen Ausnahmefällen innerhalb von 4 Wochen). Falls das Attest vollständig und in Ordnung ist, erfolgt keine direkte Rückmeldung. Wir bitten darum, von Rückfragen abzusehen.
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Überprüfen Sie das Ergebnis selbstständig ca. eine Woche nach Abschluss des Bewertungszeitraums (WiSe: 26. April, SoSe: 26. Oktober) im QIS-Notenspiegel. Dort sollte der Vermerk RTE (entschuldigter Rücktritt) eingetragen sein. Falls das nicht der Fall ist, melden Sie sich bitte bei uns, um das weitere Vorgehen abzuklären.
Rücktritt aus anderen Gründen
Falls Sie aus anderen triftigen Gründen (z.B. Tod eines nahen Angehörigen, siehe §15 PO) nicht an der Prüfung teilnehmen können oder konnten, wenden Sie sich bitte an uns.
Abschlussarbeiten
Das Thema einer Abschlussarbeit kann gemäß §7 Absatz (3) einmalig innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.
Darüber hinaus gibt es Regelungen für eine Fristverlängerung bei Abschlussarbeiten aufgrund von Krankheit oder anderen triftigen Gründen.