Corona: Informationen für Prüfer
Online-Klausuren im WiSe 20/21 (Beschluss des Prüfungsausschuss vom 25. Januar 2021)
- Der Prüfungsausschuss Informatik befürwortet ausdrücklich die Durchführung von Online-Klausuren im Prüfungszeitraum WiSe 20/21, um den Studierenden der Informatik-Studiengänge ein Fortschreiten im Studium zu ermöglichen.
- Die Nachteile der Studierenden durch unbestimmte Verzögerungen der Prüfungen und die damit zu erwartende erhebliche Doppelbelastung im Sommersemester werden im Sinne der Güterabwägung als schwerwiegender bewertet, als die bei Online-Prüfungen grundsätzlich nicht vollständig zu vermeidenden Gefahren von Unterschleif und Einsatz von Hilfsmitteln. Prüferinnen und Prüfer sind aufgefordert, diese Risiken durch entsprechende Gestaltung der Klausuraufgaben (z.B. mehere Varianten) zu minimieren.
- Die Entscheidung, ob und in welchem Format eine Online-Prüfung sinnvoll und durchführbar ist, obliegt den jeweiligen Prüferinnen und Prüfern. Diese stehen in der Verantwortung, ein für ihr spezifisches Fach geeignetes Format zu wählen und dem Prüfungsausschussvorsitzenden vorab mitzuteilen.
- Online-Prüfungen sollten so gestaltet sein, dass die technischen Anforderungen auf Seiten der Teilnehmer möglichst gering sind. (Viele Studierenden verfügen beispielsweise über keinen Drucker.)
- Studierende, die sich aus technischen oder sozialen Gründen nicht in der Lage sehen, an einer Online-Prüfung teilzunehmen und dadurch erhebliche Nachteile erfahren, können einen Antrag an den Prüfungsausschuss auf Änderung der Prüfungsform stellen.
Hinweise zur Durchführung (Stand 2021-01-27)
Die folgenden Hinweise sollen Ihnen Handlungsleitfaden geben und eine Übersicht zu Mindeststandards. Bitte seien Sie sich bewusst, dass Sie als Prüferin oder Prüfer Ihre Prüfung verantworten und nichts von dem genannten "Sicherheit" oder "Rechtssicherheit" in dem üblichen Maße herstellt – wir befinden uns in einer Ausnahmesituation und handeln mit suboptimalen "Lösungen" im Sinne einer Güterabwägung.
Die gegebenen Hinweise können sich noch ändern oder ergänzt werden, sei es durch neue Richtlinien aus dem Präsidum oder Erfahrungen aus den ersten Durchläufen.
- Identitätsprüfung: Vor Prüfungsbeginn ist die Identität des Prüflings festzustellen. Formal reicht dafür der Nachweis per IDM. Der Prüfungsauschuss empfiehlt darüber hinaus eine Identitätsprüfung per Video an und hält den Einsatz von Video zu diesem Zwecke für zulässig. (Dieses wurde vom Präsidenten in der Senatssitzung am 27. Januar bestätigt.)
- Probleme im Prüfungsablauf: Bitte stellen Sie den Studierenden einen "Support-Kanal" bereit, über den sie sich bei etwaigen Problemen an Sie wenden können (analog zur Aufsicht in der Präsenzklausur, z.B. Betreuer in Video-Raum). Neben einem IP-basierten Kanal empfiehlt sich außerdem die Bereitstellung einer Notfall-Telefonnummer, an die sich Studierende bei einem "Totalausfall" wenden können. Ebenfalls empfiehlt sich die Angabe einer E-Mail-Adresse, über die im Notfall Ergebnisse eingereicht werden können. Falls größere Dokumente hochzuladen sind (PDF Scans), planen Sie dafür hinreichend viel Zeit ein (z.B. 20-30 Minuten), da es hier in der Vergangenheit in der "heißen Phase" auch zu Verzögerungen durch Überlast gekommen ist.
- Überwachung während der Prüfung: Auch wenn einzelne Fakultäten bereits Klausuren mit Video- und Tonüberwachung geschrieben haben, hält der Prüfungsauschuss dieses für nicht zulässig und empfiehlt drigend, davon Abstand zu nehmen. (Dieses wurde vom Präsidenten in der Senatssitzung am 27. Januar bestätigt.)
- Abbruch der Prüfung: Im Falle eines vorzeitigen Abbruchs der Prüfung wird diese als NER (nicht erschienen) bewertet, da ein Abbruch grundsätzlich auch technische Ursachen haben kann. Falls Sie eine Notfalltelefonnummer bereit stellen, können Sie jedoch verlangen, dass die Prüflinge einen Abbruch aus technischen Gründen telefonisch anzeigen.
- Erklärung zur Online-Klausur: Die Studierenden müssen, analog zur üblichen "Seite 1" einer Papierklausur, schriftlich erklären, dass sie keine unerlaubten Hilfsmittel genutzt haben und die Rahmenbedingungen der Online-Klausur akzeptieren. Eine Festlegung der Hilfsmittel könnte zum Beispiel wie folgt aussehen: "Als Hilfsmittel sind alle schriftlichen Hilfsmittel zugelassen, insbesondere Vorlesungsskript, Foliensatz, Notizen oder beliebige Bücher. Nicht zulässig ist Kommunikation in jeder Form mit anderen Personen sowie die Nutzung des Internets." Die Bedingungen dieser Erklärung sind den Studierenden vorab bekannt zu geben. Der Prüfungsauschuss empfiehlt die Bestätigung durch eigenhändige Unterschrift und Hochladen der Erklärung. Dieses kann gemeinsam mit den Lösungen erfolgen (in einem PDF-Dokument) oder separat (z.B. bei einer Klausur über Illias). Um unnötigen Stress für die Prüflinge zu vermeiden, kann das Hochladen der Bestätigung auch noch nach der eigentlichen Bearbeitungszeit erfolgen. Wichtig: Nur Klausuren mit eingegangener Bestätigung werden korrigiert. Falls dem Prüfling kein Drucker zur Verfügung steht, kann die Bestätigung auch handschriftlich erfolgen.
- Problelauf: Es wird empfohlen, den Studierenden vor dem eigentlichen Termin einen Problauf mit einer "Dummy-Klausur" anzubieten, um das Prozedere bekannt zu machen und die Infrastruktur zu testen.
- Binnendifferenzierung: Es wird dringend empfohlen, das einfache "Mogeln" dadurch zu erschweren, indem den Studierenden unterschiedliche Varianten der Aufgaben und Aufgabenfolgen nach dem Zuvallsprinzip zugewiesen werden.
Erklärung zu Online-Klausur (Stand 2021-01-27)
Studierende müssen eine schriftliche Erklärung abgeben, damit die Klausur bewertet werden kann. Der Prüfungsauschuss empfiehlt, folgenden Text zur Klausur von den Studierenden unterschrieben einzufordern.
Ich habe die Hinweise zur Online-Klausur [TITEL] am [DATUM] gelesen und stimme ihnen zu. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass
- alle Angaben zur Person und Identität (Matrikelnummer, Name) der Wahrheit entsprechen,
- ich gesundheitlich in der Lage bin, die Prüfung abzulegen,
- ich die Prüfung ohne fremde Hilfe und mit lediglich den in den Hinweisen als erlaubt genannten Hilfsmitteln bearbeitet habe,
- ich während der Bearbeitungszeit mit niemandem außer den Betreuungspersonen in irgendeiner Weise kommunizert habe,
- ich dem Einsatz von Werkzeugen zur automatisierten Plagiatsprüfung zustimme,
- mir bewusst ist, dass ein Betrugsversuch schwere Konsequenzen bis zur Exmatrikluation mit "endgültig nichtbestanden" nach sich ziehen kann, wodurch ich an keiner deutschen Universität mehr für einen Informatik-Studiengang zugelassen werden kann.
(Ort, Datum, Unterschrift)
Prüfungen allgemein (Stand 2021-01-05)
Für alle Präsenzprüfungen ist das Hygienekonzept für Klausuren und mündliche Prüfungen des Präsidiums einzuhalten. Bitte machen Sie auch Ihre Prüflinge darauf aufmerksam und bitten Sie um das Mitbringen einer eigenen Maske.
Mündliche Prüfungen (Stand 2020-05-06)
Mündliche Prüfungen können nun grundsätzlich (unter Einhaltung der jeweils aktuelle hygienischen Vorgaben) als Präsenzprüfung oder als Videoprüfung abgehalten werden. Eine Videoprüfung setzt die Einwilligung aller Beteiligten voraus.
Mündliche Ergänzungsprüfungen nach §14 der PO dürfen ausschließlich in Präsenzform durchgeführt werden.
Mündliche Präsenzprüfungen
Zur Durchführung beachten Sie bitte das jeweils geltende Hygienekonzept des Präsidiums. Die wesentlichen Parameter sind (E-Mail von Frau Katenhusen 2020-05-06):
- 3 Personen im Raum (Kandidat/in, Prüfer/in und Beisitzer/in)
- 2 m Abstand zwischen den Personen
- Desinfektion der Hände und der Tische sowie Lüften vor der Prüfung
- Gruppenprüfungen sind nicht zulässig
- Mund-Nasen-Schutz beim Betreten und Verlassen des Raumes bzw. der Gebäude
- Die Kandidat/innen sollen sich vor und nach der Prüfung nicht in LUH-Gebäuden aufhalten, sondern auf direktem Weg kommen und gehen. Sie sind gegebenenfalls an der Eingangstür abzuholen und wieder hinaus zu geleiten.
Mündliche Prüfungen über Videokonferenzsysteme
Für mündliche Prüfungen, die über Videotelefonie abgehalten werden, muss laut Vorgaben des Präsidiums (Vermerk von Frau Mattern vom 7.4.2020) sichergestellt sein, dass:
- die Identität des Prüflings anhand von Ausweisdokumenten durch die Hochschule festgestellt werden kann. Jeder Prüfling hat eine Erklärung abzugeben, dass in der Prüfung keine unzulässigen Hilfsmittel genutzt werden.
- eine schriftliche Einwilligung des Prüflings zur Durchführung der mündlichen Prüfung über Videotelefonie vorliegt.
- eine unmittelbare Kommunikation und Interaktion zwischen Prüfling und Prüfern besteht, zudem sollte eine möglichst geringe zeitliche Verzögerung der Übertragungswege sichergestellt werden. Der Prüfling und die Prüfer müssen sich während der gesamten Prüfung zu jeder Zeit sehen können.
Für die Einwilligung und Erklärung genügt nach Ansicht des Prüfungsauschussvorsitzenden die Schriftform per E-Mail. Es ist sinnvoll, diese direkt zusammen mit der Terminbestätigung einzuholen. Einwilligung und Erklärung sind zusammen mit dem Protokoll in der Prüfungsakte abzulegen.
Darüber hinaus gelten folgende Vorgaben des Prüfungsauschusses:
- Die zusätzliche telefonische Erreichbarkeit der Prüfungsbeteiligten sollte sichergestellt werden. Für den Fall, dass während des Prüfungsverlaufs technische Störungen auftreten, sollten im Vorfeld Kontakttelefonnummern ausgetauscht werden.
- Jede Störung im Ablauf der Videokonferenz muss im Protokoll vermerkt werden (Art, Umfang und Dauer der Störung), bei Aussetzern der Internetverbindung wird bei einer anderen Frage fortgesetzt.
- Bei wiederholtem oder längerem Verbindungsabbruch (mehr als 5–10 min) wird die Prüfung gestoppt und in Präsenz wiederholt.
- Bei Anschein eines Täuschungsversuchs (Empfehlungen zum Auschluss eines solchen siehe unten) wird die Prüfung gestoppt und in Präsenz wiederholt. Die genauen Umstände sind im Protokoll zu vermerken.
Für die Durchführung der Prüfung selber empfiehlt der Prüfungsauschuss:
- Probeschaltung: Vor Beginn der Prüfung sollen sich alle Beteiligten mit den technischen Tools vertraut machen und gemeinsam die Verbindung testen. Es ist sicherzustellen, dass alle Beteiligten sich jeweils sehen können. Es ist empfehlenswert, dies in einem gemeinsamen Termin am Vortag zu proben.
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Sicherstellen, dass keine unerlaubten Hilfsmittel genutzt werden:
- Durch Drehen der Webcam im gesamten Raum zeigt der Prüfling, dass keine andere Person im Raum ist und die Tür verschlossen ist. Der Raum muss grundsätzlich für Prüfungen geeignet sein.
- Der Prüfling fotografiert mit einem Handy oder einer Digitalkamera den eigenen Sichtbereich und zeigt das Display in die Webcam. So kann gewährleistet werden, dass keine unerlaubten Hilfsmittel auf dem Tisch liegen, auf dem Bildschirm geöffnet oder neben der Webcam befestigt sind.
- Während der gesamten Prüfung muss die Webcam den Prüfling und nach Möglichkeit die verschlossene Tür zeigen.
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Nach Ende der Prüfung verlässt der Prüfling die Videokonferenz kurz zur Notenfestsetzung. Der Prüfling wird anschließend per Email informiert, dass er/sie wieder beitreten kann. In der Videokonferenz erfolgt dann die Notenverkündung.
Ob und in welchem Umfang die empfohlenen Maßnahmen gegen unerlaubte Hilfsmittel sinnvoll sind, hängt nicht zuletzt von den geprüften Kompetenzen ab (Wissensfragen versus Transferfragen, Abfrage versus Diskussion, ...) und liegt daher grundsätzlich im Ermessen der Prüferinnen und Prüfer.
Laufende studentische Arbeiten (Stand 2020-03-25)
Auch Bachelor- oder Masterarbeiten können durch den Notbetrieb der Institute erheblichen Einschränkungen unterworfen sein, da beispielsweise die erforderliche Arbeitsumgebung an den Instituten nicht mehr zur Verfügung steht. Insbesondere hier ist jeder Fall ein Einzelfall. Sie als Prüferinnen und Prüfer sind gefragt, auf Ihre Studierenden zuzugehen und individuelle Lösungen zu suchen.
Eine studentische Arbeit besteht bei uns in der Regel aus einem ingenieurswissenschaftlichen Praxisteil und einem Theorieteil mit Literaturrecherche, Konzeption und Erstellung der eigentlichen Arbeit. Davon bedarf in der Regel nur der Praxisteil einer besonderen Arbeitsumgebung. Es hängt daher von der konkreten Arbeit und ihrem bisherigen Fortschritt ab, wie stark die Gewichtung dieser Teile und damit die tatsächliche Einschränkung durch den Shutdown des Laborbetriebs ist. Für Rechnerinfrastruktur kann in der Regel ein Remote-Zugang geschaffen werden, wenn auch Hardware angepasst wird, ist das nicht so leicht möglich. Bei einer rein theoretischen Arbeit gibt es vermutlich gar kein Problem – es sei denn, man ist auf dieses eine Buch angewiesen, dass es nur in der Bibliothek gegeben hätte. Bei einer Arbeit, die Benutzerstudien mit Probanden voraussetzt, ist vielleicht auf absehbare Zeit gar nichts mehr möglich.
Wirklich beurteilen können das nur Sie als betreuende Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, die sie sowohl die besonderen Anforderungen des Themas als auch den bisherigen Fortschritt kennen. In diesem Sinne werden folgende Regelungen vereinbart:
- Kolloquiumsvorträge können grundsätzlich auch per Video-Konferenz durchgeführt werden.
- Die Abgabe der Arbeit als PDF per E-Mail bei der Betreuerin oder dem Betreuer ist grundsätzlich möglich und zählt als das maßgebliche Abgabedatum. Die schriftlichen Exemplare können nachgereicht werden, zumal auch die Briefkästen nur noch eingeschränkt zugänglich sind. Wichtig ist, dass Sie vor dem Eintragen der endgültigen Bewertung eine unterschriebene Version der Erklärung zu Hilfsmittel, Zitaten und Selbstständigkeit erhalten haben.
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Die Bearbeitungsdauer für alle studentischen Arbeiten, die vor dem 16. März 2020 angemeldet waren, verlängert sich pauschal um 14 Tage. Die Betreuerinnen und Betreuer sollen diese Zeit nutzen, um zeitnah die betroffenen Studierenden zu Informieren und mit Ihnen die weiteren Auswirkungen auf die jeweilige Arbeit erläutern. Dabei ist zu klären, ob Anpassungen am Arbeitsplan oder Thema möglich sind, Remote-Arbeit möglich ist etc. Ziel ist es, die Bearbeitungszeit begrenzt zu halten. Ohne Beantragung möglich sind (aufsteigende "Eskalationsleiter"):
- Anpassungen am Arbeitsplan (ohne Änderung des Themas).
- Anpassungen am Thema.
Stellt sich jedoch heraus, dass die Arbeit unter den gegebenen Umständen nicht mehr sinnvoll durchführbar und auch nicht änderbar ist, so kann auf Antrag:
- Eine weitergehende Verlängerung der Bearbeitungszeit gewährt werden.
- Die Arbeit ohne Zählung als Fehlversuch zurückgegeben werden. In diesem Fall muss der oder dem Studierenden vom ausgebenden Institut ein neues Thema angeboten werden.
Die Anträge werden von den Studierenden schriftlich gestellt (Scan/Foto mit Unterschrift) und über die Prüferin oder den Prüfer per E-Mail an den zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden gesendet (Informatik: pa-inf-vorsitz@sra.uni-hannover.de, Technische Informatik: peissig@ikt.uni-hannover.de), um ein gewisses Maß an Authentizität sicher zu stellen. Sie sind außerdem in der E-Mail durch die Prüferin oder den Prüfer (!) nachvollziehbar zu begründen.
Die Anträge werden in der Regel ohne weitere Umschweife genehmigt. Bitte machen Sie davon, im Interesse der Studierenden, nur maßvoll Gebrauch und nur, wenn andere Maßnahmen (wie eine Themenanpassung) nicht durchführbar sind. Bitte seien Sie sich bei Ihren Überlegungen darüberhinaus bewusst, dass keinesfalls sichergestellt ist, dass wir bald wieder in den Regelbetrieb gehen können. Es ist sehr gut möglich, dass bestimmte Formen von Arbeiten oder Experimenten für deutlich längere Zeit nicht mehr durchführbar sind. Dennoch haben unsere Studierenden Anspruch darauf, eine Abschlussarbeit in angemessener Zeit durchführen zu können.